Rechtsprechung
BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 59/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,33816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Auszug aus BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 59/95
Maßstab für die Auslegung eines Verwaltungsaktes ist die Sicht eines verständigen Empfängers, der als Beteiligter die Zusammenhänge berücksichtigt, welche ' die Behörde nach ihrem wirklichen Willen in ihre Entscheidung einbezogen hat (…ng BSG SozR 1200 5 42 Nr. 4 S 14; BSGE 67, 104, 110 = SozB 13-1300 5 32 Nr. 2). - BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72
Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung - …
Auszug aus BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 59/95
Da ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein muß lvgl 5 33 Abs. 1 SGB X), gehen Unklarheiten zu Lasten der Behörde (ng BSGE 37, 155.160 = SozR 4600 5 143 Nr. 1).
- BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96
Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe
Das BSG hat für Fälle der vorliegenden Art bereits in ständiger Rechtsprechung geklärt, daß Sozialzuschläge, die für Bezugszeiten ab 1. Januar 1992 neben SGB VI-Renten (und ggf neben Auffüllbeträgen) in der og Art bewilligt und ausgezahlt worden waren, grundsätzlich nicht zurückzuzahlen sind (Urteile des 13. Senats vom 14. August 1996, SozR 3-1200 § 42 Nr 6 und 13 RJ 59/95, sowie des 5. Senats des BSG vom 17. Juli 1996, SozR 3-1200 § 42 Nr. 5 und 5 RJ 60/95); der 13. Senat hat zugleich - wie dort beantragt - die Rückgängigmachung des Vollzugs einer Erstattung von Sozialzuschlägen angeordnet. - LSG Thüringen, 22.06.2000 - L 2 RA 721/99 In diesem Zusammenhang ist auch die bisherige Rechtsprechung des BSG zu den Sozialzuschlägen zu beachten (vgl. beispielsweise die von der Klägerin im Verwaltungsverfahren vorgelegten Entscheidungen vom 17. Juli 1996, Az.: 5 RJ 60/95, und vom 14. August 1996, Az.: 13 RJ 59/95).